Skip to main content Skip to page footer

Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Pflichtfortbildung in Treuchtlingen

Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten nach § 12 ArbSchG ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen unterweisen zu lassen.

Bestandteile der Schulung sind neben Allgemeinen Sicherheitsaspekten, auch die Unterweisung zum Umgang mit Dienstfahrzeugen sowie Aspekte des Brandschutzes.