Hygieneschulung, BiostoffVO und GefahrstoffVO, Infektionsschutznachbelehrung
Kombischulung
Diese Fortbildung ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden
BiostoffVO und GefahrstoffVO:
- Gesundheitsschutz
- Umgang mit Biostoffen
- Arbeiten mit Gefahrstoffen
Hygienebelehrung:
- Umgang mit Lebensmitteln
Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt:
Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung
- Umgang mit Lebensmittel
- Tätigkeitsverbot
- Meldepflicht
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- Kursnummer: hz.on.711
- Anmeldeschluss: Do. 31.12.2026
- Hinweis: 1 Stunde
- Plätze: min. 8 / max. 400
- Geschäftsstelle: Regens Wagner Holzhausen
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Veranstaltungsort:
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Kontakt: