Skip to main content Skip to page footer

Hygieneschulung, BiostoffVO und GefahrstoffVO, Infektionsschutznachbelehrung
Kombischulung

Diese Fortbildung ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden

 

BiostoffVO und GefahrstoffVO:

- Gesundheitsschutz

- Umgang mit Biostoffen

- Arbeiten mit Gefahrstoffen

 

Hygienebelehrung:

- Umgang mit Lebensmitteln

 

Infektionsschutznachbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetzt:

Hierfür benötigen Sie die Erstbelehrung beim Betriebsarzt als Grundvoraussetzung

- Umgang mit Lebensmittel

- Tätigkeitsverbot

- Meldepflicht