Sicherheitswesen - Pflichtunterweisungen
Pflicht für alle Mitarbeitende
Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten nach § 12 ArbSchG ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen bzw. durch fachkundige Personen (z. B. Betriebsarzt oder FaSi/Sicherheitsbeauftragte) unterweisen zu lassen.
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40,00 €Gebühr:Für Mitarbeitende aus Lautrach übernimmt die Gebühr die Einrichtung.In den WarenkorbLoading...
- Kursnummer: lc.39
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Start:Mi. 06.05.2026
09:00 UhrEnde:Mi. 06.05.2026
11:00 Uhr - Anmeldeschluss: Fr. 01.05.2026
- Plätze: min. 8 / max. 30
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Gebühr:Grundgebühr 40,00 €Interne Gebühren 40,00 €
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Dozent*in:
- Geschäftsstelle: Regens Wagner Lautrach
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Kontakt: